Google Fonts Abmahnung & wie man sich wehrt

In jüngster Zeit wurden viele Webseitenbetreiber, also auch Unternehmensseiten, mit einer Abmahnwelle wegen Google Fonts belastet. Hauptanliegen dieser Zahlungsaufforderung von einhundert Euro ist ein angeblicher Verstoß gegen DSGVO-Regelungen. Was hat es damit auf sich?

Als im Frühjahr dieses Jahres viele Betreiber einer Webseite ein Forderungsschreiben in ihrem E-Mail-Postfach auffanden, staunten diese nicht schlecht. Eine Klagewelle überzog die Republik, deren zentraler Bestandteil „der unzulässige Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht“ ist und somit einen Verstoß gegen die Regularien der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) darstellt. Das Vergehen: die Nutzung von Fonts, welche Google eigentlich umsonst anbietet, ist der Hauptbestandteil dieser Klage. Dabei handelt es sich um verschiedene Schriftarten, die ebenfalls Word und andere Programme zum Schreiben benutzen. Maßgeblichen Anteil an diese Klagewelle hatte ein Gerichtsurteil des Landgerichtes München, welches im Januar 2022 rechtskräftig wurde. Hier wurde die Onlinenutzung sogenannter Google Fonts mit der Begründung verboten, dass hierbei unerlaubt personenbezogene Daten von Onlinenutzer gleichzeitig an Google in den USA weitergegeben werden (Az. 3 O 17493/20). Dies wiederum bedeutet einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Onlinenutzern und ist demzufolge rechtswidrig. Hauptkern dieser Anklageschrift, die übermittelten dynamischen IP-Adressen, fallen demnach unter den Schutzbereich des Datenschutzes. Damit wurde gleichzeitig ein Schadenersatzanspruch jedem Besucher und jede Besucherin der entsprechenden Webseiten zugebilligt, die nunmehr einer Klagewelle gegenüberstanden. Was sollten Betreiber dieser Webseiten tun?

Schriftarten lokal einbinden

Bereits nach einigen Versuchen, diese Gesetzeslücke für sich zu nutzen, wurden die Abmahner selbst schnell zum Ziel konkreter Anwaltsvorgehen. Ihnen wird vorgeworfen, dass etwaige Anwaltsschreiben und Bußgeldaufforderungen rechtswidrig sind und dies aufgrund vorsätzlicher Herangehensweisen. So konnte festgestellt werden, dass Webseiten, welche Google Fonts aktiv nutzen, ebenso aktiv angesteuert wurden. In diesem Fall sollte jeder Webseitenbetreiber solcherlei Schreiben ignorieren. Um sich weiterhin davor zu schützen, rät Google, auf eine lokal gehostete Version von Google Fonts umzusteigen.

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